Fach- und Sachkunde für Verkehrsleiter (Bus und LKW)

Sach- und Fachgebiete, für die Sie Fachkenntnisse als Verkehrsleiter(in) bzw. Güterkraftverkehrsunternehmer(in) nachweisen müssen, sind:





Recht, Güterkraftverkehrsrecht

Gewerberecht einschließlich Gefahrgut-, Abfall- und Tiertransporte

Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht

Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Steuerrecht



Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes, Zahlungsverkehr und Finanzierung

Kostenrechnung, Beförderungsbedingungen und -preise, Beförderungsdokumente

Buchführung, Versicherungswesen, Spedition,

Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen und Marketing



Technische Normen und technischer Betrieb Verkehrssicherheit, Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge, Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge, Fahrzeuggewichte und Abmessungen, Laden und Entladen der Fahrzeuge, Beförderung gefährlicher Güter

Beförderung von Nahrungsmitteln, Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge, Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen



Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr, Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie zwischen diesen und Drittländern gelten.



Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten, Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente, Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften

Vorschriften und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln





Struktur der Sach- und Fachkundeprüfung:

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und gegebenenfalls einem ergänzenden mündlichen Prüfungsteil.



Die schriftlichen Prüfungsteile beinhalten:



Schriftliche Fragen als Kombination aus Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl und Fragen

mit direkter Antwort sowie schriftliche Übungen / Fallstudien.



Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt zwei Stunden für jeweils einen Prüfungsteil.

Hinzu kommt ggf. ein bis zu einer halben Stunde dauernder mündlicher Prüfungsteil.



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