Weiterbildung BKrFQG

(Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz)

Das Berufskraftfahrerqualifikations-gesetz (BKrFQG) setzt die Richtlinie 2003/59/EG in nationales Recht um und regelt so die umgangssprachlich auch als LKW-Weiterbildung bezeichnete Berufsqualifikation für Kraftfahrer. Darüber hinaus regelt die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV), wie die Weiterbildung für Berufskraftfahrer aufgebaut und durchzuführen ist.

Aus- und Weiterbildung
(Gesetzliche Grundlagen)

Sich stetig fortzubilden und einen aktuellen Wissensstand anzueignen, ist für die Meisten Bestandteil des beruflichen Alltags. Oft geht es dabei nicht nur um die neuesten technischen oder rechtlichen Entwicklungen, sondern auch um einen bestimmten Standard bei der Sicherheit am Arbeitsplatz. Insbesondere für Berufskraftfahrer (wie z.b. Lkw Fahrer und Bus Fahrer) hat die Weiterbildung eine wichtige Bedeutung, denn ohne sie dürfen sie ihren Beruf nicht ausüben.


Aber auch in der Erwachsenenbildung darf die Weiterbildung nicht ausser Acht gelassen werden. Gerade in der heutigen Zeit ist es wichtig unserem Nachwuchs einen guten Start mit einer guten Ausbildung zu ermöglichen. Aber dazu benötigt es qualifiziertes Personal dass mit einem Ausbilderschein gemäß AEVO dazu berechtigt ist.

Flurförderzeuge
(Jährliche Unterweisung)

Bei fast allen Arbeitstätigkeiten lauern verborgene Gesundheitsgefahren. Das können Unfallgefahren sein, aber auch schleichend wirkende Gesundheits-schädigungen, wie etwa durch Lärm oder Vibrationen. Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzunterweisungen sind daher unverzichtbar, um die Beschäftigten wirksam dagegen zu schützen. Denn nur wer die Gefährdungen kennt, die seine tägliche Arbeit begleiten, kann sich sicherheitsgerecht verhalten.

Teleskopfahrzeuge

(Bedienung)


Wie andere Fahrzeuge und Maschinen darf auch ein Teleskopstapler nur von Fahrern bedient werden, die sowohl fachlich wie auch charakterlich dafür geeignet sind. Die genauen Voraussetzungen sind vom DGUV-Grundsatz 308-009 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern“ beschrieben. Dort wird, ähnlich wie beim Führer- oder Staplerschein, eine zweiteilige Ausbildung in Theorie und Praxis gefordert.




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